Pkw und Anhänger

Für Auto und Transporter bis 3,5 Tonnen

B - Auto / Kraftwagen bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse

Der Führerschein der Klasse B erlaubt das Fahren von Kraftwagen bis zu 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Dabei dürfen mit Besitz der Klasse B, Kraftfahrzeug (bis zu 3,5 Tonnen) folgende Anhänger bewegen:

1. Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

2. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, falls die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 Tonnen nicht überschreitet.

 

Allgemein:

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre1)
  • Vorbesitz: Nicht erforderlich
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L
  • Ausbildung: Theorie & Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung & Praktische Prüfung
  • Voraussetzungen: Lichtbild, Sehtest, Kurs der lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 


 

BE - Anhänger über 750 kg und nicht mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse

Seit dem 01.01.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie mit einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger ziehen wollen, der eine zulässige Gesamtmasse zwischen 750 kg und 3.500 kg aufweist.

 

Allgemein:

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre1)
Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Eingeschlossene Klassen: Keine
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
Voraussetzungen: Lichtbild, Sehtest, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 


 

B96 - Anhänger über 750 kg

Seit dem 19.01.2013 gibt es diese Klasse. Genaugenommen ist es keine eigenständige Führerscheinklasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B, welche zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg berechtigt. Das Gewicht der Gesamtkombination ist allerdings auf 4.250 kg begrenzt.

 

Allgemein:

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre1)
  • Vorbesitz: Klasse B erforderlich
  • Eingeschlossene Klassen: Keine
  • Ausbildung: Theorie & Praxis
  • Prüfung: Keine
  • Voraussetzungen: Lichtbild, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

Hinweis: („Alte Klasse 3"):

Sie dürfen weiterhin alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

¹) BF 17 (begleitetes Fahren ab 17 Jahren)