Pkw und Anhänger
Für Auto und Transporter bis 3,5 Tonnen
B - Auto / Kraftwagen bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse
Der Führerschein der Klasse B erlaubt das Fahren von Kraftwagen bis zu 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Dabei dürfen mit Besitz der Klasse B, Kraftfahrzeug (bis zu 3,5 Tonnen) folgende Anhänger bewegen:
1. Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
2. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, falls die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 Tonnen nicht überschreitet.
Allgemein:
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre1)
- Vorbesitz: Nicht erforderlich
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
- Ausbildung: Theorie & Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung & Praktische Prüfung
- Voraussetzungen: Lichtbild, Sehtest, Kurs der lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
BE - Anhänger über 750 kg und nicht mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse
Seit dem 01.01.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie mit einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger ziehen wollen, der eine zulässige Gesamtmasse zwischen 750 kg und 3.500 kg aufweist.
Allgemein:
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre1)
Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Eingeschlossene Klassen: Keine
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
Voraussetzungen: Lichtbild, Sehtest, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
B96 - Anhänger über 750 kg
Seit dem 19.01.2013 gibt es diese Klasse. Genaugenommen ist es keine eigenständige Führerscheinklasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B, welche zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg berechtigt. Das Gewicht der Gesamtkombination ist allerdings auf 4.250 kg begrenzt.
Allgemein:
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre1)
- Vorbesitz: Klasse B erforderlich
- Eingeschlossene Klassen: Keine
- Ausbildung: Theorie & Praxis
- Prüfung: Keine
- Voraussetzungen: Lichtbild, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Hinweis: („Alte Klasse 3"):
Sie dürfen weiterhin alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
¹) BF 17 (begleitetes Fahren ab 17 Jahren)