Motorrad, Leichtkraftrad, Roller und Mofa
Alle Führerscheine für die Freiheit auf zwei Rädern
A1 - Motorrad / Leichtkraftrad
Der Führerschein Klasse A1, der sog. "Moped-Führerschein", berechtigt zum Fahren von Motorrädern bis 125 cm³ Hubraum und einer maximalen Motorleistung von 11 kW (15 PS). Verhältnis Leistung zu Leermasse von max. 0,1 kW/kg.
Des Weiteren dürfen mit dem A1 Führerschein dreirädrige Kraftfahrzeuge, mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer Motorleistung von mehr als 50 cm³bei Verbrennungsmotoren und / oder einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, gefahren werden.
Die maximale Leistung liegt hier bei 15 kW.
Allgemein:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Vorbesitz: Nicht erforderlich
- Eingeschlossene Klassen: AM
- Ausbildung: Theorie & Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung & Praktische Prüfung
- Voraussetzungen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
A2 - Motorrad / bis 35kW
Der Führerschein Klasse A2 berechtigt zum Fahren von Motorrädern (auch mit Beiwagen) bis 35 kW (47 PS) Motorleistung und einer Leermasse von maximal 0,2 kW/kg.
Wer den Führerschein der Klasse A1 mindestens 2 Jahre besitzt benötigt nur eine praktische Prüfung um in die Klasse A2 aufzusteigen.¹
Allgemein:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz: keiner
- Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Voraussetzungen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
A - Motorrad / Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Der Führerschein Klasse A berechtigt zum Fahren von Motorrädern (auch mit Beiwagen) über 35 kW Motorleistung und/oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung über 15kW.
Allgemein:
- Mindestalter: 24 Jahre
- Vorbesitz: nicht erforderlich
- Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
- Ausbildung: Theorie & Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung & Praktische Prüfung
- Voraussetzungen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Wer den Führerschein der Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt benötigt nur eine praktische Prüfung um in die Klasse A aufzusteigen.¹
AM - Zwei- und Dreirädrige Kleinkrafträder/ Vierrädrige Leichtkrafträder
Der Führerschein der Klasse AM berechtigt zum Fahren von zwei- und Dreirädrigen Krafträdern bis 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und einem Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum.
Sowie vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen bis 45km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, einem Verbrennungsmotor von bis 50cm³ Hubraum und einer Leermasse von maximal 350kg.
Allgemein:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Vorbesitz: nicht erforderlich
- Eingeschlossene Klassen: keine
- Ausbildung: Theorie & Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung & Praktische Prüfung
- Voraussetzungen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
MOFA
Der „MOFA-Führerschein" erlaubt das Fahren eines einsitzigen, einspurigen Zweirades mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.
Allgemein:
- Mindestalter: 15 Jahre
- Vorbesitz: nicht erforderlich
- Eingeschlossene Klassen: keine
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung
- Voraussetzungen: Lichtbild
¹) Obwohl eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.