Führerscheinklassen L und T

Ab 16 Jahre können Sie Arbeitsmaschinen und Stapler führen

L - Traktor bis 40 km/h, Arbeitsmaschinen und Stapler

Die Fahrerlaubnis der Klasse L berechtigt zum Fahren eines Traktors bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft - auch mit einem Anhänger, allerdings reduziert sich hier die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h.

Sie erlaubt zudem das Steuern selbstfahrender Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit sowie Gabelstapler bis zu 25 km/h. (Jeweils auch mit einem Anhänger)

Allgemein:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Vorbesitz: nicht Erforderlich
  • Eingeschlossene Klassen: keine
  • Ausbildung: Theorie
  • Prüfung: Theorieprüfung
  • Voraussetzungen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

T - Traktor bis 60 km/h und Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH

Der Führerschein der Klasse T berechtigt zum Fahren eines Traktors bis zu 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.

Zudem erlaubt er das Fahren selbstfahrender Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.

Allgemein:

  • Mindestalter: 16 (18) Jahre¹
  • Vorbesitz: nicht Erforderlich
  • Eingeschlossene Klassen: AM und L
  • Ausbildung: Theorie & Praxis
  • Prüfung: Theorie & Praktische Prüfung
  • Voraussetzungen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort der Geburt


1) Solange Sie noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen Sie mit der Klasse T nur Zugmaschinen bis 40 km/h bbH fahren.