Führerscheinklassen L und T
Ab 16 Jahre können Sie Arbeitsmaschinen und Stapler führen
L - Traktor bis 40 km/h, Arbeitsmaschinen und Stapler
Die Fahrerlaubnis der Klasse L berechtigt zum Fahren eines Traktors bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft - auch mit einem Anhänger, allerdings reduziert sich hier die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h.
Sie erlaubt zudem das Steuern selbstfahrender Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit sowie Gabelstapler bis zu 25 km/h. (Jeweils auch mit einem Anhänger)
Allgemein:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Vorbesitz: nicht Erforderlich
- Eingeschlossene Klassen: keine
- Ausbildung: Theorie
- Prüfung: Theorieprüfung
- Voraussetzungen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
T - Traktor bis 60 km/h und Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH
Der Führerschein der Klasse T berechtigt zum Fahren eines Traktors bis zu 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.
Zudem erlaubt er das Fahren selbstfahrender Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.
Allgemein:
- Mindestalter: 16 (18) Jahre¹
- Vorbesitz: nicht Erforderlich
- Eingeschlossene Klassen: AM und L
- Ausbildung: Theorie & Praxis
- Prüfung: Theorie & Praktische Prüfung
- Voraussetzungen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
1) Solange Sie noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen Sie mit der Klasse T nur Zugmaschinen bis 40 km/h bbH fahren.