LKW-Klassen C1, C1E, C, CE

Zum führen von Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen

C1 - leichtere LKW

Der Führerschein der Klasse C1 berechtigt zum Fahren von Kraftwagen über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Allgemein:

  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Eingeschlossene Klassen: keine
  • Ausbildung: Theorie & Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung & Praktische Prüfung
  • Voraussetzungen: Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 


 

C1E - leichtere Lastzüge

Der Führerschein der Klasse C1E erlaubt des Fahren von Kraftwagen über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Die zulässigen Gesamtmasse beider Fahrzeuge darf nicht größer sein als 12 Tonnen.

Allgemein:

  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: Klasse C1
  • Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1/D1E
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: praktische Prüfung
  • Voraussetzungen: Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Nachweis über Tag uns Ort der Geburt

 


 

C - schwere LKW

Die Klasse C berechtigt zum Fahren von Kraftwagen (LKW) über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Allgemein:

  • Mindestalter: 18 bzw. 21 Jahre¹
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Eingeschlossene Klassen: C1
  • Ausbildung: Theorie & Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung & Praktische Prüfung
  • Voraussetzungen: Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe Kurs Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 


 

CE - schwere Lastzüge

Der Führerschein der Klasse CE erlaubt des Fahren von Kraftwagen (schwere Lastzüge) über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Allgemein:

  • Mindestalter: 18 bzw. 21 Jahre¹
  • Vorbesitz: Klasse C
  • Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1/D1E, bei Besitz von D/DE
  • Ausbildung: Theorie & Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung & Praktische Prüfung
  • Voraussetzungen: Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

1) Das jeweils angegebene niedrigere Mindestalter gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer" oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb befinden.